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Spiegel 15.06.1981

 

BRIEFE Ein gewisser Hirsch

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(Nr. 22/1981, SPIEGEL-Gespräch mit Bundesverfassungsrichter Martin Hirsch über Richter im Dritten Reich und in der Bundesrepublik)

Bei Eintritt in den Justizdienst hat man an der Garderobe sein Herz abzuliefern und gefälligst mit den Wölfen mitzuheulen.

Mainz THOMAS HEDLER Rechtsreferendar

"Was schert es das Gesetz, wenn Diebe über Diebe richten." Der unvergleichliche S.10 Shakespeare ("Maß für Maß") war es, der diese ebenso delikate wie sarkastische Ohrfeige der obszönen Praxis des unkritischen juristischen Positivismus verpaßte. Das war fast 350 Jahre vor der feigen -- oder eben nur angepaßten -- Anwendung nationalsozialistischen Unrechts durch deutsche Richter.

In vergleichbaren Situationen wird es solches Versagen mit absoluter Sicherheit immer wieder geben. Wie sollte ausgerechnet der durchschnittliche Jurist ein Held sein? Hinzu kommen die subalternen Typen, die der große Goethe, selbst Jurist, mit bösem Augenzwinkern anleitet: "Im Auslegen seid frisch und munter! Legt Ihr's nicht aus, so legt was unter!"

Also, ich meine, vor einem Richter, der in einer kritischen Situation weder feige noch subaltern ist, müssen wir wirklich den allergrößten Respekt haben.

München GÜNTER SCHNEIDEWIND

Der Ansicht Hirschs, ein Verfassungsrichter solle auch außerhalb des Gerichts "ungezwungen" (was immer das bedeuten mag) seine Meinung sagen, kann in dieser Allgemeinheit sicher nicht zugestimmt werden. Die Zurückhaltung des Richters in der Öffentlichkeit hat ihren guten Grund, nämlich, wie auch Hirsch anerkennt, um die Besorgnis der Befangenheit nicht aufkommen zu lassen. Ausnahmen von der Zurückhaltungspflicht mag es geben.

Die Probleme, zu denen Hirsch die Pflicht zu haben glaubte, "seine Stimme zu erheben", sind ja keineswegs verschwiegen, sondern im Gegenteil kritisch und in aller Breite diskutiert worden. Die deutsche Öffentlichkeit ist wachsam. Sie bedarf nicht des Alarms eines Bundesverfassungsrichters.

Karlsruhe DR. JUR. DETLEF HEISE Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Als Jura-Student lernt man, Autorität zu zitieren und zu respektieren. Und es ist nicht erstaunlich, daß man als Mensch kein Rückgrat haben kann, wenn man das Gesetz bedingungslos als letzte Autorität anerkennt. Von der Politik hält einen eine Art Berührungsangst fern.

London PETRA BURMESTER

Es scheint tatsächlich so, als ob Bundesverfassungsrichter Hirsch nach seiner ungewohnt offenherzigen -- und vielleicht ein wenig überzogenen --Kollegenschelte nicht mehr so recht satisfaktionsfähig ist: Der Gescholtene schreibt mir in einem ansonsten höflichen Antwortschreiben auf meine Bedenken hinsichtlich der Bewertung der "Autobahnschmierereien" und der damit verbundenen U-Haft unter anderem:

"... Ich müßte auch darauf verzichten, nachdem Sie auf einen gewissen Herrn Hirsch Bezug genommen haben ..." (Kuhn, Richter am Bundesgerichtshof).

Kassel PROF. DR. HANS G. NUTZINGER

Der SPIEGEL und Interviewpartner Hirsch vermuten richtig: Wenn man nicht 68, sondern Anfang 30 ist und nicht Verfassungsrichter, sondern Amtsrichter, bekommt man Schwierigkeiten, wenn man sich kritisch zum Beispiel zu den Nürnberger Ereignissen öffentlich äußert. Mein Leserbrief im SPIEGEL 13/1981

( Richter Masch hatte in dem Leserbrief ) ( unter anderem bemerkt: "Bei Anwendung ) ( ihrer eigenen Methoden können die ) ( Nürnberger Richter dann wohl ihr ) ( Rasierzeug schon mal zusammenpacken." )

hat mir nun mit fünfwöchiger Verspätung eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen, in der die Auffassung vertreten wird, der Inhalt des Leserbriefs stelle "eine schwere Dienstpflichtverletzung" dar. Der gewählte Ton sei eine Beleidigung, "die behaupteten falschen Tatsachen" seien ein Vergehen der üblen Nachrede gegenüber den am 6. März 1981 am Amtsgericht Nürnberg tätig gewordenen Ermittlungsrichtern.

Über ein Disziplinarverfahren gegen mich ist noch nicht entschieden worden.

Dassendorf (Schlesw.-Holst.) OLOF S. MASCH Ermittlungsrichter am Amtsgericht Hamburg

Der Verfassungsrichter Hirsch irrt: Selbst in der nur mild konservativen Stuttgarter Justiz teilt die sogenannte schweigende Mehrheit die Meinung des Richterbundes (gelegentlich -- ganz und gar unberechtigt -- "Beförderungsverein auf Gegenseitigkeit" genannt), denn die Mehrheit ist Mitglied dieses Vereins, der sich als Über-Ich S.12 der Justiz und als Oberaufpasser gegenüber Justizkritikern geriert.

Daß Herr Hirsch bei Justizoberen besonders aneckt, kann nicht verwundern; jene sind auch das Produkt einer Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert, kommt aus Tradition nicht nach oben.

Nicht gefolgt werden kann Herrn Hirsch, wenn er vorgibt, das synchrone Walten und Schalten der fünf Nürnberger Richter sei ihm ein Geheimnis. Herr Hirsch kennt die Gründe. Ich stelle fest, daß nicht einmal ein Verfassungsrichter gewisse Dinge beim Namen nennen will. Was bemäkelt er aber dann das Schweigen der "kleineren" Richter? Er sagt doch selbst, daß in der Justiz kritische Meinungsäußerungen mit Sanktionen geahndet werden.

Im übrigen liegt er gleichermaßen außerhalb des Justiz-Komments wie mit seinen Ansichten richtig. Doch es bringt nichts. Die Justiz ist nicht bewegbar!

Stuttgart FRANK FAHSEL Richter am Landgericht

S.10 Richter Masch hatte in dem Leserbrief unter anderem bemerkt: "Bei Anwendung ihrer eigenen Methoden können die Nürnberger Richter dann wohl ihr Rasierzeug schon mal zusammenpacken." *

 

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