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(Nr. 22/1981, SPIEGEL-Gespräch mit
Bundesverfassungsrichter Martin Hirsch über Richter im Dritten Reich
und in der
Bundesrepublik)
Bei
Eintritt in den Justizdienst
hat man an der Garderobe sein Herz abzuliefern und gefälligst mit den
Wölfen
mitzuheulen.
Mainz
THOMAS HEDLER
Rechtsreferendar
"Was
schert es das Gesetz,
wenn Diebe über Diebe richten." Der unvergleichliche S.10 Shakespeare
("Maß für Maß") war es, der diese ebenso delikate wie sarkastische
Ohrfeige der obszönen Praxis des unkritischen juristischen Positivismus
verpaßte. Das war fast 350 Jahre vor der feigen -- oder eben nur
angepaßten --
Anwendung nationalsozialistischen Unrechts durch deutsche Richter.
In
vergleichbaren Situationen
wird es solches Versagen mit absoluter Sicherheit immer wieder geben.
Wie
sollte ausgerechnet der durchschnittliche Jurist ein Held sein? Hinzu
kommen
die subalternen Typen, die der große Goethe, selbst Jurist, mit bösem
Augenzwinkern anleitet: "Im Auslegen seid frisch und munter! Legt Ihr's
nicht aus, so legt was unter!"
Also,
ich meine, vor einem
Richter, der in einer kritischen Situation weder feige noch subaltern
ist,
müssen wir wirklich den allergrößten Respekt haben.
München
GÜNTER SCHNEIDEWIND
Der
Ansicht Hirschs, ein
Verfassungsrichter solle auch außerhalb des Gerichts "ungezwungen"
(was immer das bedeuten mag) seine Meinung sagen, kann in dieser
Allgemeinheit
sicher nicht zugestimmt werden. Die Zurückhaltung des Richters in der
Öffentlichkeit
hat ihren guten Grund, nämlich, wie auch Hirsch anerkennt, um die
Besorgnis der
Befangenheit nicht aufkommen zu lassen. Ausnahmen von der
Zurückhaltungspflicht
mag es geben.
Die
Probleme, zu denen Hirsch die
Pflicht zu haben glaubte, "seine Stimme zu erheben", sind ja
keineswegs verschwiegen, sondern im Gegenteil kritisch und in aller
Breite
diskutiert worden. Die deutsche Öffentlichkeit ist wachsam. Sie bedarf
nicht
des Alarms eines Bundesverfassungsrichters.
Karlsruhe
DR. JUR. DETLEF HEISE
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Als
Jura-Student lernt man,
Autorität zu zitieren und zu respektieren. Und es ist nicht
erstaunlich, daß
man als Mensch kein Rückgrat haben kann, wenn man das Gesetz
bedingungslos als
letzte Autorität anerkennt. Von der Politik hält einen eine Art
Berührungsangst
fern.
London
PETRA BURMESTER
Es
scheint tatsächlich so, als ob
Bundesverfassungsrichter Hirsch nach seiner ungewohnt offenherzigen --
und
vielleicht ein wenig überzogenen --Kollegenschelte nicht mehr so recht
satisfaktionsfähig ist: Der Gescholtene schreibt mir in einem ansonsten
höflichen Antwortschreiben auf meine Bedenken hinsichtlich der
Bewertung der
"Autobahnschmierereien" und der damit verbundenen U-Haft unter anderem:
"...
Ich müßte auch darauf
verzichten, nachdem Sie auf einen gewissen Herrn Hirsch Bezug genommen
haben
..." (Kuhn, Richter am Bundesgerichtshof).
Kassel
PROF. DR. HANS G.
NUTZINGER
Der
SPIEGEL und Interviewpartner
Hirsch vermuten richtig: Wenn man nicht 68, sondern Anfang 30 ist und
nicht
Verfassungsrichter, sondern Amtsrichter, bekommt man Schwierigkeiten,
wenn man
sich kritisch zum Beispiel zu den Nürnberger Ereignissen öffentlich
äußert.
Mein Leserbrief im SPIEGEL 13/1981
(
Richter Masch hatte in dem
Leserbrief ) ( unter anderem bemerkt: "Bei Anwendung ) ( ihrer eigenen
Methoden können die ) ( Nürnberger Richter dann wohl ihr ) ( Rasierzeug
schon
mal zusammenpacken." )
hat
mir nun mit fünfwöchiger
Verspätung eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Präsidenten des
Amtsgerichts
Nürnberg eingetragen, in der die Auffassung vertreten wird, der Inhalt
des
Leserbriefs stelle "eine schwere Dienstpflichtverletzung" dar. Der
gewählte Ton sei eine Beleidigung, "die behaupteten falschen
Tatsachen" seien ein Vergehen der üblen Nachrede gegenüber den am 6.
März
1981 am Amtsgericht Nürnberg tätig gewordenen Ermittlungsrichtern.
Über
ein Disziplinarverfahren
gegen mich ist noch nicht entschieden worden.
Dassendorf
(Schlesw.-Holst.) OLOF
S. MASCH Ermittlungsrichter am Amtsgericht Hamburg
Der
Verfassungsrichter Hirsch
irrt: Selbst in der nur mild konservativen Stuttgarter Justiz teilt die
sogenannte schweigende Mehrheit die Meinung des Richterbundes
(gelegentlich --
ganz und gar unberechtigt -- "Beförderungsverein auf Gegenseitigkeit"
genannt), denn die Mehrheit ist Mitglied dieses Vereins, der sich als
Über-Ich
S.12 der Justiz und als Oberaufpasser gegenüber Justizkritikern
geriert.
Daß
Herr Hirsch bei Justizoberen
besonders aneckt, kann nicht verwundern; jene sind auch das Produkt
einer
Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert, kommt aus Tradition
nicht
nach oben.
Nicht
gefolgt werden kann Herrn
Hirsch, wenn er vorgibt, das synchrone Walten und Schalten der fünf
Nürnberger
Richter sei ihm ein Geheimnis. Herr Hirsch kennt die Gründe. Ich stelle
fest,
daß nicht einmal ein Verfassungsrichter gewisse Dinge beim Namen nennen
will.
Was bemäkelt er aber dann das Schweigen der "kleineren" Richter? Er
sagt doch selbst, daß in der Justiz kritische Meinungsäußerungen mit
Sanktionen
geahndet werden.
Im
übrigen liegt er gleichermaßen
außerhalb des Justiz-Komments wie mit seinen Ansichten richtig. Doch es
bringt
nichts. Die Justiz ist nicht bewegbar!
Stuttgart
FRANK FAHSEL Richter am
Landgericht
S.10 Richter Masch hatte in dem Leserbrief
unter anderem bemerkt: "Bei Anwendung ihrer eigenen Methoden können die
Nürnberger Richter dann wohl ihr Rasierzeug schon mal zusammenpacken." *
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