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................................................................................................................................................................................................................... Anmoderation
Anja Reschke:
„Richter sein ist ja auch nicht immer einfach.
Es gibt tausende Verfahren, da gibt es keine richtigen Beweis. Da steht einfach Aussage
gegen Aussage. Der eine behauptet das, der andere das Gegenteil. Jetzt muss der Richter
entscheiden, wer die Wahrheit sagt und ob der Angeklagte deshalb jetzt vielleicht sogar
ins Gefängnis muss. Um mehr Sicherheit zu bekommen, gibt es ein gängiges Instrument. Das
Glaubwürdigkeitsgutachten. Da wird beurteilt, ob ein Zeuge nun glaubhaft ist oder
nicht. Nun gibt es auch unter Gutachtern eben gute und weniger gute. Nur, wenn man als
Angeklagter an einen offenbar weniger guten gerät, kann das verheerende Folgen
haben.
Thomas Berndt, Sonia Mayr
und Joachim Wagner über einen Mann, der anscheinend Opfer
schwerer Justizfehler wurde.“
Hochsicherheitsgefängnis Sehnde bei Hannover.
So etwas passiert nur ganz selten: Ein Häftling, der wegen Vergewaltigung
verurteilt wurde, wird vor dem Ende seiner Strafe, vorläufig entlassen – nach fünfeinhalb Jahren.
Ralf Witte - und seine Familie. Jetzt
wird sein Fall wieder aufgerollt, denn er ist vermutlich
das Opfer eines schweren Justizirrtums geworden.
Kerstin Witte:
„Es ist für mich ein sehr harter Weg gewesen.
Ich habe gekämpft, ich habe alles dafür getan und ich bin froh, dass ich es gemacht
habe, dass ich die Hoffnung nicht aufgegeben habe und ich hoffe, dass es jetzt im Guten
weitergeht.“
Die verhängnisvolle Geschichte von Ralf Witte
beginnt hier. Landgericht Hannover. Mai 2004. Ein spektakulärer Missbrauchsprozess.
Die 15jährige Jennifer schildert unter Tränen wie sie brutal entjungfert und vergewaltigt
worden sei. Sie beschuldigt einen Freund der Familie: Ralf Witte. Er streitet alles ab,
beteuert immer seine Unschuld. Wie so oft in solchen Verfahren steht Aussage gegen Aussage.
Am Ende entscheiden die Gutachter: Das Mädchen leide zwar unter einer leichten
Persönlichkeitsstörung, dennoch sei sie absolut glaubwürdig. Dieser Einschätzung folgen dann
auch die Richter. Sie verurteilen Ralf Witte am Ende zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft.
Fortan lebt er hinter Gittern. Panorama besucht Ralf Witte im Gefängnis. Von seiner
Freilassung weiß er noch nichts.
Ralf Witte:
„Ich für mich, ich weiß, dass ich unschuldig
bin. Ich weiß, dass ich das nicht begangen habe und wenn abends die Tür zugeht, ich kann
mich vor den Spiegel stellen, ich kann da reingucken.
Ich weiß, dass ich das nicht gemacht habe.“
Was Witte nicht weiß, während er in Haft
sitzt, geht Jennifer erneut zur Staatsanwaltschaft und erhebt neue, schwere Vorwürfe gegen weitere Männer. Eine
drastische Geschichte.
Nun erklärt sie, sie sei schon viel früher,
mit 8, entjungfert und dann mehrfach vergewaltigt worden. Von Männern eines brutalen Mädchenhändlerrings.
Aussage Jennifer, nachgesprochen:
„Ich wurde zum Geschlechtsverkehr gezwungen
und dabei gefilmt. Als es begann war ich 8 oder 9 Jahre alt. Einmal war auch ein älteres
Mädchen dabei, die bekam ein Baby. Das Baby wurde nach der Geburt öfter an die Wand
geworfen und hat dies nicht überlebt.“
Eine geradezu unglaubliche Aussage, mit
offensichtlichen Widersprüchen.
Prof. Günter Köhncken, Rechtspsychologe Universität Kiel:
„Wenn auf der einen Seite behauptet wird, dass
der damalige Angeklagte sie entjungfert habe, das also ihr erster Geschlechtsverkehr
gewesen sei und an anderer Stelle behauptet, sie sei schon Jahre vorher an einen Sexring
verhökert worden, wo sie also mit allen möglichen Männern dann zu sexuellen Kontakten
gezwungen worden sei, dann passt das nicht zusammen. Das geht nicht. Und dann kann
eine dieser beiden Aussagen nicht stimmen.“
Widersprüche? Die Anwältin von Jennifer sagt,
das Mädchen stehe auch weiterhin zu all ihren Beschuldigungen – ohne Einschränkung.
Martina Zerling-Andersen, Anwältin von Jennifer:
„Sie ist bereit, ihre Aussagen zu wiederholen
und sich nicht als Lügnerin abstempeln zu lassen.“
Bei der Überprüfung von Jennifers neuen
Vorwürfen erleben die Ermittler hier jedenfalls eine böse Überraschung: Denn die von Jennifer
präzise beschriebenen Orte der Vergewaltigungen lassen sich nicht finden. Und
noch irritierender: Auch die Täter, die Jennifer mit Namen benannt hatte, sind nicht
zu ermitteln. Das ganze nur eine Phantasterei, die ihre Glaubwürdigkeit in
Frage stellt? Diese Aussage, die Witte entlasten könnte, hat die Staatsanwaltschaft nicht
weitergegeben. Weder an Wittes Verteidiger, noch an den Bundesgerichtshof, der über seine
Revision verhandelt. Stattdessen lassen die Staatsanwälte die Akte einfach liegen, über
drei Jahre lang. Und warten darauf, dass Jennifer zu einem weiteren Gespräch
kommt.
Kathrin Söfker, Staatsanwaltschaft Hannover:
„Darauf allein kann man sicherlich noch keine
fundierten Ermittlungen gründen, da muss man die Zeugin einfach auch noch mal weiter
vernehmen dazu.“
Panorama:
.„Ja, aber sie hat doch konkrete Angaben
gemacht. Namen, Straßen, Hauseingang.“
Kathrin Söfker, Staatsanwaltschaft Hannover:
„Dem ist auch nachgegangen worden und das hat
nichts erbracht und insofern wäre auf jeden Fall eine Vernehmung der Zeugin
erforderlich gewesen.“
Panorama:
„Ja, aber Sie können das doch nicht
dreieinhalb Jahre sozusagen versuchen, mit ihr in Kontakt zu kommen und dann passiert nichts.”
Kathrin Söfker, Staatsanwaltschaft Hannover:
„Andere Möglichkeiten standen uns aber da
nicht zur Verfügung.“
Panorama:
„Dreieinhalb Jahre?”
Kathrin Söfker, Staatsanwaltschaft Hannover:
„Ja, so ist es gewesen.“
Panorama:
„Wie ist so ein Verhalten der
Staatsanwaltschaft zu erklären, einfach so eine Aussage wegzulegen?“
Johann Schwenn, Verteidiger von Ralf Witte:
„Dass kann man nur damit erklären, dass die
Staatsanwaltschaft diese Angaben selber nicht geglaubt hat. Sie hat eben nur die
Konsequenzen aus dieser Erkenntnis nicht gezogen und hat wohl gemeint, dass könnte nur
Unruhe in das Verfahren des Herrn Witte bringen, das verstecken wir mal lieber.“
Ein Versäumnis, das Ralf Witte vermutlich
mehrere Jahre gekostet hat. Ein Gedanke, der schwer zu ertragen ist.
Ralf Witte:
„Man versucht einfach nicht zu denken,
manchmal. Jedenfalls nicht daran zu denken, was die Familie draußen erleidet. Geburtstage,
mein ältester ist 18 geworden letztes Jahr. Das war hammerhart für mich. Gut ich kann anrufen,
gratulieren, in Haftraum gehen und mich ausheulen danach. Viel mehr kann man nicht
machen.“ Mittlerweile hat Witte einen neuen Anwalt, der
an seine Unschuld glaubt. Johann Schwenn. Er setzt für Witte ein Wiederaufnahmeverfahren
in Gang. Und er lässt die Gutachten zu Jennifer überprüfen. Das Ergebnis: Viele
fachliche Mängel. Aber vor allem hätten die Psychologen damals das Krankheitsbild des
Mädchens nicht richtig eingeschätzt. Heute spricht viel für eine
Borderline-Symptomatik, mit emotionalen Störungen. Professor Günter Köhncken kommt zu einem
vernichtenden Urteil über seine Kollegen.
Prof. Günter Köhncken, Rechtspsychologe Universität Kiel:
„Ich rege mich darüber auf, weil es teilweise,
ich sage das jetzt mal ganz allgemein, nicht nur auf dieses Gutachten bezogen, weil es
teilweise einfach Dinge sind, wo ich sagen würde, wenn das hier bei uns verdammt noch mal
irgendeine Studierende oder ein Studierender in der Klausur schreiben würde,
das würde man ihm um die Ohren hauen. Und niemand hätte auch nur den Hauch einer
Chance, hier ein Diplom zu kriegen mit Gutachten, die dann manchmal irgendwelchen
Gerichten vorgelegt werden, von denen wer weiß was für Lebensschicksale abhängen. Es
macht mich maßlos wütend, wenn ich so etwas erlebe, ja.“
Dabei hat der Bundesgerichtshof schon vor
Jahren Richtlinien für Glaubwürdigkeitsgutachten festgelegt und vorgeschrieben. Einer
der Bundesrichter damals ist Axel Boetticher. Die Qualität von Gutachten, so
sagt er, hat sich trotzdem heute wieder verschlechtert. Und das nicht nur in Hannover.
Axel Boetticher, ehem. Richter am Bundesgerichtshof:
„Man muss davon ausgehen, dass jedenfalls bei
dem Mangel an Angebot von guten aussagepsychologischen Gutachtern, sei es,
weil die nicht ausreichend ausgebildet, sei es, dass sie nicht ausreichend fortgebildet
werden, tatsächlich die Justiz darauf angewiesen ist, auch schlechte Gutachter zu beauftragen.
Und das ist eigentlich die Katastrophe.“
Schlechte Gutachter entscheiden über
Schicksale? Das nun zuständige Landgericht Lüneburg jedenfalls hat den
Wiederaufnahmeantrag für zulässig erklärt. Wittes Fall wird hier vermutlich bald neu verhandelt mit guten
Chancen.
Bernd Gütschow, Landgericht Lüneburg:
„Der Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten ist
zulässig, weil gewisse Bedenken an der Glaubwürdigkeit der Zeugin bestehen. Die
Zeugin war Hauptbelastungszeugin und im Nachhinein haben sich neue Tatsachen ergeben,
die Zweifel an der Richtigkeit ihrer Aussage begründen.“ Vieles spricht also derzeit dafür, dass Ralf
Witte das Opfer eines Fehlurteils geworden ist.
Johann Schwenn, Verteidiger von Ralf Witte:
„Was sich die Justiz in Hannover im Fall Witte
geleistet hat, ist ein Skandal. Entlastendes Material über Jahre zurückzuhalten, begründet
für mich den Verdacht der strafbaren Rechtsbeugung.“
Ein harter Vorwurf. Die Familie Witte aber
will jetzt vor allem eins: Ruhe und am Ende Gerechtigkeit.
Bericht:
Thomas Berndt, Sonia Mayr, Joachim Wagner
Kamera: Torsten Lapp
Schnitt: Gaby Biesterfeldt
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