Abendzeitung
Nürnberg 2.11.2008
NÜRNBERG/LICHTENFELS „Ich bin
erleichtert. Jetzt will ich meine
Kinder wiedersehen.“ Die ersten Worte von Stephan Schober (43). Der
Lkw-Fahrer ist am Freitag überraschend aus dreieinhalbwöchiger U-Haft
entlassen worden. Er saß wegen einer angeblichen Falschaussage ein –
obwohl er
stets seine Unschuld beteuerte.
Am Freitag musste die Justiz zurückrudern: Ein Gutachten hatte jetzt
erst ergeben, dass der von seinem Arbeitskollegen gesteuerte Lkw den
Unfall überhaupt nicht verursacht hatte. Die Nürnberger Justiz war
bislang bei diesem Bagatell-Crash (2500 Euro Schaden) davon
ausgegangen, dass der Firmen-Lkw der Spedition Kraus & Papst
ein
geparktes Auto in Schwabach gerammt und der Fahrer seinen Weg unbeirrt
fortgesetzt hatte. Weil Schober in der Verhandlung beharrte, von dem
Unfall als Beifahrer nichts bemerkt zu haben, saß er 24 Tage im Knast –
wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage.
Vermutet
wurde, dass er seinen Fahrer-Kollegen vor einem
Führerschein-Entzug schützen wollte. Die Tatsache, dass Stephan Schober
„einfuhr“, brachte die Speditions-Kollegen auf die Barrikaden: Rund 60
Mitarbeiter der Möbelspedition Kraus & Papst demonstrierten vor
dem
Justizgebäude, sie hatten 300 Unterschriften für seine Freilassung
gesammelt. Betriebsrats-Chef Harald Kober: „Die Justiz ist hier einem
Irrtum aufgesessen.“ Das bewahrheitete sich am Freitag: Ein Gutachten,
das sich auf eine mikroanalytische Untersuchung der Lackspuren stützt,
ergab, dass der vom Kollegen gesteuerte Lkw überhaupt nichts mit dem
Unfall zu tun hat – das Auto hatte jemand anderer angefahren. Die
Lackproben am Pkw und am Lkw stimmten nicht überein. |
Ob der
Unschuldige eine Entschädigung erhält, ist nicht sicher
Zitat
aus der hölzernen Pressemitteilung der Justiz: „Die Zeugenaussage
des inhaftierten Kraftfahrers, wonach er keinen Unfall bemerkt haben
will, stellt sich damit insoweit nicht mehr als unrichtig dar. Die
Ermittlungsbehörde und das Gericht haben diese Entwicklung zum Anlass
genommen, den Haftbefehl gegen den 43-Jährigen aufzuheben.“
Wo
noch geprüft werden muss, ob Stephan Schober Anspruch auf eine
Entschädigung hat, bringt die Justiz Verständnis für die
Fehlinterpretation des ersten Gutachtens auf: Die Betrachtung der
Spuren hätte durchaus zunächst zur Annahme führen können, dass der
Unfall durch den Lkw verursacht worden sei.
Eine
Annahme, die Stephan Schober schlimme Wochen bereitet hat: „Ich
verstehe unser Rechtssystem nicht mehr!“ S.
Will
Dieser
Zeitungsartikel ist leider nicht vollständig. Auf die gesundheitlichen
Probleme die der Fahrer durch die Haft erlitt, wird hier nicht
eingegangen. |