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Beamtendumm-Förderverein

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Wir gewinnen,
weil wir kämpfen!

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zu den youtube Videos : Richter ficken
*Ich habe mir nicht vorstellen können, dass man als Systemkritiker in der BRD unter ähnlichen Bedingungen wie in der DDR verfolgt wird. *
so leicht kommt man in den Knast
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1993
1997
2003
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2008
2008

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Berlin
Birkenfeld
Hamburg
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Nürnberg
Nürnberg
Wuppertal

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Knast 21 Tage
24 Tage
101 Tage
5 Monate
34 Monate
8 Jahre
4/11 Jahre

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Bankraub
Betrug u.a.
Drogenhandel
Falschaussage
Körperverletzung
Steuerhinterziehung
Totschlag

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Abendzeitung Nürnberg  2.11.2008

NÜRNBERG/LICHTENFELS „Ich bin erleichtert. Jetzt will ich meine Kinder wiedersehen.“ Die ersten Worte von Stephan Schober (43). Der Lkw-Fahrer ist am Freitag überraschend aus dreieinhalbwöchiger U-Haft entlassen worden. Er saß wegen einer angeblichen Falschaussage ein – obwohl er stets seine Unschuld beteuerte. Am Freitag musste die Justiz zurückrudern: Ein Gutachten hatte jetzt erst ergeben, dass der von seinem Arbeitskollegen gesteuerte Lkw den Unfall überhaupt nicht verursacht hatte. Die Nürnberger Justiz war bislang bei diesem Bagatell-Crash (2500 Euro Schaden) davon ausgegangen, dass der Firmen-Lkw der Spedition Kraus & Papst ein geparktes Auto in Schwabach gerammt und der Fahrer seinen Weg unbeirrt fortgesetzt hatte. Weil Schober in der Verhandlung beharrte, von dem Unfall als Beifahrer nichts bemerkt zu haben, saß er 24 Tage im Knast – wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage.

Vermutet wurde, dass er seinen Fahrer-Kollegen vor einem Führerschein-Entzug schützen wollte. Die Tatsache, dass Stephan Schober „einfuhr“, brachte die Speditions-Kollegen auf die Barrikaden: Rund 60 Mitarbeiter der Möbelspedition Kraus & Papst demonstrierten vor dem Justizgebäude, sie hatten 300 Unterschriften für seine Freilassung gesammelt. Betriebsrats-Chef Harald Kober: „Die Justiz ist hier einem Irrtum aufgesessen.“ Das bewahrheitete sich am Freitag: Ein Gutachten, das sich auf eine mikroanalytische Untersuchung der Lackspuren stützt, ergab, dass der vom Kollegen gesteuerte Lkw überhaupt nichts mit dem Unfall zu tun hat – das Auto hatte jemand anderer angefahren. Die Lackproben am Pkw und am Lkw stimmten nicht überein.

Ob der Unschuldige eine Entschädigung erhält, ist nicht sicher

Zitat aus der hölzernen Pressemitteilung der Justiz: „Die Zeugenaussage des inhaftierten Kraftfahrers, wonach er keinen Unfall bemerkt haben will, stellt sich damit insoweit nicht mehr als unrichtig dar. Die Ermittlungsbehörde und das Gericht haben diese Entwicklung zum Anlass genommen, den Haftbefehl gegen den 43-Jährigen aufzuheben.“

Wo noch geprüft werden muss, ob Stephan Schober Anspruch auf eine Entschädigung hat, bringt die Justiz Verständnis für die Fehlinterpretation des ersten Gutachtens auf: Die Betrachtung der Spuren hätte durchaus zunächst zur Annahme führen können, dass der Unfall durch den Lkw verursacht worden sei.

Eine Annahme, die Stephan Schober schlimme Wochen bereitet hat: „Ich verstehe unser Rechtssystem nicht mehr!“ S. Will

Dieser Zeitungsartikel ist leider nicht vollständig. Auf die gesundheitlichen Probleme die der Fahrer durch die Haft erlitt, wird hier nicht eingegangen.
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