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| Pforzheimer
Zeitung |
12.11.2008 |
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BIRKENFELD/PFORZHEIM.
Der neue Prozess um den Gräfenhäuser Harry
Wörz rückt näher. Das Landgericht Mannheim will ab März 2009 noch
einmal der Frage nachgehen, ob Wörz 1997 seine frühere Frau fast
erdrosselt hat.
Es ist über zehn Jahre her, dass Harry Wörz‘ frühere Frau fast zu Tode
gewürgt worden wäre. Jetzt geht es in dem Fall noch einmal ganz von
vorne los. Den Auftakt hat die Strafkammer des Landgerichts Mannheim um
den vorsitzenden Richter Schwab anscheinend auf den 2. März 2009
gelegt. Das teilte der Pforzheimer Anwalt Michael Schilpp, der als
Nebenkläger die Familie des heute schwer hirngeschädigten Opfers
vertritt, gestern auf Anfrage mit. Das Landgericht selbst war nicht
mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.
Schilpp richtet sich demnach auf 32 Verhandlungstage ein und darauf,
„dass man sich die Sache noch mal gründlich vornimmt“. Schon 2005 war
das der Fall gewesen, als eine andere Kammer des Mannheimer
Landgerichts im Wiederaufnahmeverfahren monatelang versucht hatte,
Licht in die Ereignisse von 1997 zu bringen. Damals war Wörz am Ende
aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Rechtsfehler angekreidet
Der Bundesgerichtshof hatte im Revisionsverfahren den Freispruch
verworfen. Der BGH warf den damaligen Richtern Rechtsfehler bei der
Würdigung von Beweisen im Urteil vor. Das Gericht habe naheliegende
Möglichkeiten zur Erklärung der möglichen Geschehnisse außer Acht
gelassen. Die Folge ist jetzt eine völlig neue Verhandlung .
Damit wird noch einmal von Neuem die Frage erörtert, ob Harry Wörz 1997
seine frühere Frau minutenlang gewürgt hat oder ob ein anderer Täter in
Frage kommt. Wörz hatte die Tat seit Jahren abgestritten. In einem
ersten Verfahren war er 1998 dennoch vom Landgericht Karlsruhe schuldig
gesprochen und zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Drei
Jahre später hatte jedoch eine Karlsruher Zivilkammer Zweifel an seiner
Schuld geäußert und deswegen eine Schmerzensgeldklage des Opfers
abgewiesen.
Es begann das Ringen von Wörz‘ Verteidiger Hubert Gorka um eine
Wiederaufnahme. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verfügte Ende November
2001 die Freilassung Wörz‘ aus der Haft in der Vollzugsanstalt
Heimsheim. Im Oktober 2004 war es erneut das OLG, das schließlich die
Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hatte. |
Zu
diesem Fall gibt es eine eigene Homepage
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